Auszug aus einem Schreiben des Österreichischen Blasmusikverbandes vom 23.10.2020:
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Die Ankündigungen der letzten Tage bezüglich der weiteren Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19 Pandemie haben in der Blasmusikszene zu großer Verunsicherung geführt. Eine genaue Beantwortung der aufgetretenen Fragen ist erst jetzt mit der Veröffentlichung des konkreten Textes der aktuellen Verordnung möglich. Diese neuen Regeln treten mit Sonntag, 25. Oktober 2020, 00:00 Uhr in Kraft.
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Kurz zusammengefasst zielt die Verordnung darauf ab, alle Zusammenkünfte im privaten Bereich, und dazu zählen nun auch die Aktivitäten der Musikvereine, zu minimieren. Es gibt nunmehr für die Blasmusik keine Angleichung an die berufliche Musikausübung mehr. Daher ist die aktuelle Verordnung einem Lock-Down in der Blasmusik gleichzusetzen.
Im Überblick bedeutet dies für Veranstaltungen, wozu auch Proben, Schulungen und Aus und Fortbildungen zählen:
* An Proben und künstlerischen Darbietungen dürfen höchstens sechs Personen in geschlossenen Räumen und zwölf Personen im Freiluftbereich teilnehmen.
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Neben den Darbietungen ist nun abermals die Probentätigkeit auf quasi Null reduziert worden – die zuvor gelebten sporadischen „größeren“ und „kleineren“ Proben, sind Registerproben gewichen, welche nun selbst gestrichen werden mussten. In den kommenden Tagen wird die gesamte Bevölkerung, quer durch alle Schichten wohl mit weiteren Verschärfungen konfrontiert werden.
Wir versuchen zumindest ein Minimum an musikalischer Traditionen hochzuhalten, natürlich gem. der gesetzlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Verpflichtungen.
Im gleichem Atemzug bitten wir aber um Verständnis, dass wir unseren musikalischen Kalender bereits sehr ausgedünnt haben, wohl noch ausdünnen werden müssen, aber auch keine neuen Terminen nennen können.
Das Totengedenken am Allerheiligen-Tag wurde von einer Gesamtbesetzung auf eine „Quartett“-Besetzung reduziert – sofern möglich und gestattet wird diese am Sonntag in Breitenau und in Schwarzau zumindest hier versuchen der Tradition zu folgen.
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(HaMa)